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Am 1. November beginnt die situative Winterreifenpflicht!

Am 1. November beginnt, auch dieses Jahr, wieder einmal die situative Winterreifenpflicht. Laut österreichischem Gesetz müssen ab diesem Stichtag bis zum 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen vier als Winterreifen gekennzeichnete Pneus am Fahrzeug montiert sein. Sobald also Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegt oder diese mit Glatteis überzogen ist, sollten auf eurem Fahrzeug, bzw. …

Am 1. November beginnt, auch dieses Jahr, wieder einmal die situative Winterreifenpflicht. Laut österreichischem Gesetz müssen ab diesem Stichtag bis zum 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen vier als Winterreifen gekennzeichnete Pneus am Fahrzeug montiert sein. Sobald also Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegt oder diese mit Glatteis überzogen ist, sollten auf eurem Fahrzeug, bzw. euren Felgen, Winterreifen aufgezogen sein.

Winterreifen 225/45 R19 | Photo © Raphael Gürth/autofilou.at
Winterreifen 225/45 R19 | Photo © Raphael Gürth/autofilou.at

Das weist einen Winterreifen aus!

Als Winterreifen sind hierzulande solche genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S (Matsch & Schnee) versehen sind. Aber Vorsicht: Auch Ganzjahresreifen tragen diese Aufschrift, sind bei den Bremseigenschaften jedoch nicht ganz auf dem Niveau eines klassischen Winterreifens.

4er Regel beachten!

  • es müssen alle 4 montierten Reifen mindestens die Wintertauglichkeit durch das M+S-Zeichen aufweisen
  • die Profiltiefe muss mindestens 4 mm bei Radial- bzw. 5 mm bei Diagonalbauart des Reifens betragen
  • die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen liegt bei 4 Jahre

 

Das droht bei Missachtung!

Wer die situative Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von hohen Strafen in Kauf. Im Falle eine Verkehrskontrolle könnte die Exekutive so zum Beispiel – bei Gefährdung – Strafen von bis zu 5.000 Euro verhängen! Was ich sicherlich keinem Autofahrer erklären muss, ist, dass Probleme mit der Versicherung nach einem Verkehrsunfall zu erwarten sind. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.
ARBÖ-Jurist Dr. Stefan Mann empfiehlt daher:
Die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können.
 
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