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Motorbezogene Versicherungssteuer fürs E-Auto online berechnen!

Mit autofilou.at ganz einfach die motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos berechnen.

E-Auto Motorbezogene Versicherungssteuer berechnen!

Die neue Regierung in Österreich hat die Steuerbefreiung für E-Autos aufgehoben – ein Baustein in einem größeren Gesamtplan, um das Budgetdefizit zu verringern. Damit kommen Mehrkosten auf die aktuellen und zukünftigen Besitzer von Elektroautos zu, denn die Regelung gilt sowohl für Neuwagen als auch für bereits zugelassene E-Autos. Bisher errechnete sich die motorbezogene Versicherungssteuer allein aus der Leistung bzw. dem CO2-Ausstoß des Verbrennungsmotors. Bei den Stromern kommt eine Kombination aus Leistung und Gewicht zur Anwendung, bei der stärkere und schwerere Fahrzeuge höher besteuert werden. Die Tageszeitungen „Standard“ und „Presse“ haben mit ARBÖ und ÖAMTC bereits ein paar Beispiele durchgerechnet. So fallen bei einem BMW i4 im Median ca. 530 Euro pro Jahr, beim BYD Dolphin etwa 242 Euro, für ein Tesla Model Y sind es im Schnitt um die 950 Euro.

Du willst wissen wie viel motorbezogene Versicherungssteuer Du ab 1. April 2025 für dein E-Auto bezahlen musst? Dann bist Du hier genau richtig! Wir haben den „komplexen“ Gesetzestext in eine für Dich einfache Berechnung umgewandelt. Trag unten einfach das Eigengewicht (G) und die Leistung (P2) aus deinem österreichischen Zulassungsschein ein und erhalte sofort dein Ergebnis.

Berechnungen

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ÖAMTC: Steuer für E-Autos „unerfreulich, aber erwartbar“

Eine Reduktion der CO2-Emissionen im Straßenverkehr kann nur durch eine deutliche Zunahme der Elektromobilität in Kombination mit der Beimischung alternativer Kraftstoffe gelingen, schreibt der ÖAMTC in seiner Presseaussendung vom 7. März 2025.

Verfehlen wir das Klimaziel, drohen hohe Strafzahlungen – das würde sich empfindlich auf die Konsument:innen auswirken“, gibt Martin Grasslober, ÖAMTC-Experte für Verkehrswirtschaft, anlässlich des heute im Nationalrat diskutierten Wegfalls der Steuerbefreiung für neue und bestehende E-Autos von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu bedenken.

Diese Steuer war ursprünglich als Abgabe für die Bereitstellung der Straßeninfrastruktur gedacht, in diesem Sinne ist die Aufhebung der Steuerbefreiung ein zwar unerfreulicher, aber erwartbarer Schritt der Politik“, so Grasslober.

Im Vergleich zu den zunächst kolportierten Verschärfungen für Elektroautos ist diese Maßnahme für den Mobilitätsclub ein „überschaubares Übel“. Es gilt aus Sicht des ÖAMTC dennoch, den Hochlauf der Elektromobilität weiter zu fördern, statt ihn zu gefährden.

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